BAFA Energieberatung im Mittelstand
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
KI-Zusammenfassung
Bis zu 80 % Zuschuss zu den Beratungskosten für die Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen in KMU. Honorarobergrenze 6.000 €.
Originaltext mit KI-Annotation
Markierte Passagen wurden vom LLM als zentrale Förder-Aspekte identifiziert.
Die Bundesförderung 'Energieberatung im Mittelstand' (EBM) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Energieverbrauch systematisch analysieren und reduzieren möchten. Gefördert wird die Beratung durch einen qualifizierten BAFA-gelisteten Energieberater nach DIN EN 16247-1. Der Zuschuss beträgt 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 6.000 € bei jährlichen Energiekosten ab 10.000 €. Bei niedrigeren Energiekosten reduziert sich die Förderung anteilig. Die Maßnahme ist Voraussetzung für viele weiterführende Investitionsförderungen im Bereich Energieeffizienz und gilt als typischer Einstiegsförderbaustein.
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Eckdaten
- Volumen
- 1.200 € – 6.000 €
- Förderquote
- bis 80 %
- Frist
- Laufend, kein Stichtag
- Region
- Bund
- Unternehmensgröße
- Kleinst (< 10 MA)Klein (< 50 MA)Mittel (< 250 MA)
- Branchen
- BranchenoffenMaschinenbauHandwerkLebensmittelLogistik