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ZuschussAktivAktualisiert

BAFA Energieberatung im Mittelstand

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

KI-Zusammenfassung

Bis zu 80 % Zuschuss zu den Beratungskosten für die Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen in KMU. Honorarobergrenze 6.000 €.

EnergieeffizienzBeratungszuschussKMUNachhaltigkeitErstberatung

Originaltext mit KI-Annotation

Markierte Passagen wurden vom LLM als zentrale Förder-Aspekte identifiziert.

Die Bundesförderung 'Energieberatung im Mittelstand' (EBM) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Energieverbrauch systematisch analysieren und reduzieren möchten. Gefördert wird die Beratung durch einen qualifizierten BAFA-gelisteten Energieberater nach DIN EN 16247-1. Der Zuschuss beträgt 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 6.000 € bei jährlichen Energiekosten ab 10.000 €. Bei niedrigeren Energiekosten reduziert sich die Förderung anteilig. Die Maßnahme ist Voraussetzung für viele weiterführende Investitionsförderungen im Bereich Energieeffizienz und gilt als typischer Einstiegsförderbaustein.

Offizielle Direktlinks

Verifizierte Primärquellen — direkt zur Richtlinie oder zum Antragsportal.

Eckdaten

Volumen
1.200 € – 6.000 €
Förderquote
bis 80 %
Frist
Laufend, kein Stichtag
Region
Bund
Unternehmensgröße
Kleinst (< 10 MA)Klein (< 50 MA)Mittel (< 250 MA)
Branchen
BranchenoffenMaschinenbauHandwerkLebensmittelLogistik
Zuletzt geprüft: 26. Mai 2026