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ZuschussAktivAktualisiert

Forschungszulage (FZulG)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) / BSFZ

KI-Zusammenfassung

Steuergutschrift von 25 % bzw. 35 % (KMU) auf förderfähige F&E-Personalkosten, jährlich bis 2,5 Mio. € möglich.

Steuerliche F&E-FörderungBranchenoffenPersonalkostenAuftragsforschung

Originaltext mit KI-Annotation

Markierte Passagen wurden vom LLM als zentrale Förder-Aspekte identifiziert.

Die Forschungszulage ist die erste steuerliche Forschungsförderung Deutschlands und ergänzt bestehende Zuschussprogramme. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen — unabhängig von Größe, Branche und Gewinnsituation. Begünstigt werden Personalkosten für F&E-Vorhaben sowie 60 % der Aufträge an Dritte. Die Zulage beträgt seit 2024 25 % der Bemessungsgrundlage, KMU profitieren von einem Aufschlag auf 35 %. Maximale Bemessungsgrundlage: 10 Mio. € pro Jahr, was eine jährliche Zulage von bis zu 3,5 Mio. € ermöglicht. Die Zulage wird über die Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet — bei Verlust als Auszahlung.

Offizielle Direktlinks

Verifizierte Primärquellen — direkt zur Richtlinie oder zum Antragsportal.

Eckdaten

Volumen
bis 3,5 Mio. €
Förderquote
bis 35 %
Frist
Laufend, kein Stichtag
Region
Bund
Unternehmensgröße
Kleinst (< 10 MA)Klein (< 50 MA)Mittel (< 250 MA)Groß (250+ MA)Startup
Branchen
MaschinenbauIT & DigitalChemie & PharmaAutomotiveGesundheitBranchenoffen
Zuletzt geprüft: 26. Mai 2026